gaz 90 - Feb./März 2020 Kommunalwahl

Soziale Schieflage auf dem Wohnungsmarkt

Über Jahrzehnte hat die Stadt den sozialen Wohnungsbau links liegen lassen, so dass die Wohnungsnot bei Menschen mit geringem Einkommen heute am größten ist.

Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis jedes Menschen. Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass jeder Mensch wohnen kann – auch die Kommune ist hier in der Verantwortung. Doch in den letzten Jahrzehnten hat die Stadt Bamberg die Wohnungspolitik vor allem dem freien Markt überlassen. Bebauungspläne wurden in der Regel nach den Wünschen der Investoren gestaltet, die im Prinzip das bauen konnten, was sie wollten – sprich, das was für sie am lukrativsten war.
Wohnungsbau findet statt – das ist nicht das Problem, eher was gebaut wird und wie. Laut einer Statistik der Stadt gab es im Jahr 2000 insgesamt 36.343 Wohnungen, im Jahr 2017 waren es 42.902, also 6.559 mehr. Doch das sagt noch nichts darüber aus, wer sich diese Wohnungen leisten kann. Nach Auskunft des Oberbürgermeisters an die Stadtratsfraktion GRÜNES BAMBERG gab es am Jahresende 2018 nur 1.976 Sozialwohnungen. Ihre Zahl ist in den letzten Jahrzehnten massiv zurückgegangen, weil Sozialwohnungen kaum neu gebaut wurden und alte aus der Bindung fielen.
Heute beträgt der Anteil der Sozialwohnungen an der Zahl aller Wohnungen also ca. 4,6 %. Dem gegenüber stehen die Menschen, die eine Sozialwohnung benötigen, weil sie mit dem Existenzminimum leben. Laut einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten (erstellt 2017, Büro Möller) sind das 6.653 Personen, was fast 9% der Bevölkerung entspricht. Rein nach diesen Zahlen bekommt also die Hälfte der gering verdienenden Menschen, die eine Sozialwohnung brauchen, keine Sozialwohnung – einfach weil zu wenige vorhanden sind.
Die Stadtverwaltung beschwichtigt an dieser Stelle, dass es zahlreiche Akteure am Wohnungsmarkt gibt, die angeblich Tausende von Wohnungen auf Sozialwohnungsniveau vermieten, aber nachgewiesen ist das nicht. Das erwähnte Möller-Gutachten kalkuliert auch diese geschätzte Zahl ein und kommt auf einen akuten Bedarf von weit über 400 Sozialwohnungen.
Diesen Bedarf schiebt die Stadt seit Jahren vor sich her. In den 90er Jahren führte der Bund im sozialen Wohnungsbau die EinkommensOrientierte Förderung (EOF) ein, die heute gängige Praxis ist. Diese kombiniert einen einmaligen Zuschuss zu den Baukosten mit einem laufenden Mietzuschuss, der sich nach dem Einkommen der Mietpartei richtet. D.h. nicht jede EOF-geförderte Wohnung ist automatisch eine Sozialwohnung im herkömmlichen Sinn, also eine Wohnung, die für Menschen mit geringstem Einkommen, z.B. für Hartz­IV-Leistungsbezieher*innen nutzbar ist. Der Kreis der EOF-Begünstigten ist größer geworden.
Bis zum Jahr 2009 wurden in Bamberg gerade mal 68 EOF-Wohnungen ge­baut, so die Auskunft aus dem Rathaus, davon sind heute nur noch 31 in der Bindung. Außerdem zählt man das mietpreisgedeckelte Studi-Wohnheim an der Coburger Straße mit 100 Wohneinheiten in diese Kategorie.
In der Zeit danach, also seit 2010 entstanden lediglich 20 „mietpreisreduzierte“ Wohnungen in den Bauprojekten Katharinenhof, Küchelstraße, Ulanenpark und Quartier an den Stadtmauern. Geradezu jämmerlich, zumal in diesen Fällen die Mietpreisreduzierung individuell mit der Stadt ausgehandelt und vertraglich vereinbart wurde – und das nicht auf HartzIV-Niveau. Den Schwächsten kommen diese Wohnungen nicht zu Gute.
Aber so soll das auch gar nicht sein, wie aus einem Schreiben von Oberbürgermeister Andreas Starke im Juni 2019 an die grüne Fraktion hervorgeht. Zitat OB zum sozialen Wohnungsbau: „Damit verbunden war und ist die stetige Gefahr, arbeitslose Menschen aus dem Landkreis über das Wohnungsangebot in die Stadt Bamberg zu locken, während die Bevölkerung, die in gesicherten Beschäftigungsverhältnissen arbeitet, in den Landkreis abwandert.“ Das macht die wohnungspolitischen Ziele von Stadtspitze und Stadtratsmehrheit überdeutlich: Sie wollen die Reichen bedienen … und die Armen besser heute als morgen loswerden.

Grüne Wohnungspolitik
Die Kommunalpolitik muss dringend Grundlinien vorgeben, die dem akuten Wohnraummangel (nicht nur für einkommensschwache Haushalte) entgegentreten: Der Bau von Wohnungen ist dem Bau von Hotelzimmern ohne Wenn und Aber vorzuziehen (keine Hotelbauten mehr genehmigen). Firmenansiedlungen sollten immer mit dem Bau von Werkswohnungen verknüpft werden. Flachbauten für Gewerbe und Einzelhandel werden nicht mehr genehmigt, sie müssen mit Wohnungen aufgestockt werden. Großflächige ebenerdige Parkplätze werden ebenfalls nicht mehr genehmigt, vorhandene auf Überbauung z.B. mit Stelzenhäusern überprüft. Die Stadt führt eine Leerstandsberatung durch für Eigentümer*innen leer stehender Wohnungen bzw. bebaubarer Grundstücke. Einfamilienhäuser werden auf städtischem Gebiet nicht mehr geplant, stattdessen innovative urbane Wohnmodelle gefördert. Die Stadt entwickelt ihre Grundstücke möglichst selbst, sie verkauft nur über Erbbaurecht und mit Konzeptausschreibungen.

Grüne Erfolge
Mit ihrer Forderung nach einer Sozialklausel konnte sich die grüne Fraktion nach jahrelangem Ackern 2018 endlich durchsetzen: Seither ist für alle Bauvorhaben ab 10.000 qm eine Quote von 20% Mietwohnungen mit einer Mietobergrenze für 20 Jahre vorgeschrieben. Die grüne Forderung war allerdings 40% und 40 Jahre. Die Sozialklausel ist nicht nur deshalb zu überarbeiten: Sie muss auch für kleinere Bauvorhaben gelten sowie für die Umnutzung von Gebäuden. Es müssen tatsächlich Wohnungen für die Einkommensschwächsten entstehen. Und Schlupflöcher für die Investoren müssen gestopft werden.
Auch die neue Zweckentfremdungssatzung geht darauf zurück, dass die grüne Fraktion der Stadtverwaltung und dem Stadtrat über Jahre in den Ohren lag und dann doch politische Mitstreiter*innen fand. Jetzt darf Wohnraum nicht einfach für Ferienwohnungen, Büros, Arztpraxen usw. umgenutzt werden oder über längere Zeit leer stehen.


sys

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