Grünes Bamberg kritisiert Entscheidung scharf und bezeichnet das Verhalten der Befürworter:innen als „feige“
Possenspiel, Farce oder Skandal? Im jüngsten Bausenat stimmte eine knappe Mehrheit von neun zu acht Mitgliedern dafür, dass der unzulässige Anbau an ein Wochenendhaus am Gackensteinweg genehmigt wird. Nach Einschätzung von Stadtverwaltung, Oberbürgermeister und Regierung von Oberfranken ist der Anbau eindeutig rechtswidrig, also das, was man umgangssprachlich als Schwarzbau bezeichnet. Die Befürworter:innen lehnten zugleich eine namentlich Abstimmung ab.
Für den baupolitischen Grünen-Sprecher Markus Schäfer ist das „ein unfassbarer Vorgang“ im Bausenat: „Es ist offensichtlich, dass der Anbau rechtswidrig ist. Und dennoch stimmt die Mehrheit des Bausenats für eine Genehmigung, darunter vier Juristen. Und dann sind alle zustimmenden Bausenatsmitglieder auch noch zu feige, um mit ihrem Namen für ihr Stimmverhalten einzustehen.“
Schäfer sieht darin eine fatale politische Botschaft an die Bürgerschaft: „Wollen wir etwa das Signal geben: Wer genug Dreistigkeit besitzt, kann sich seinen Schwarzbau nachträglich legalisieren lassen?“
Grünen-Fraktionsvorsitzender Christian Hader erwähnt auch einen Kompromissversuch: „Als Grünes Bamberg hatten auch wir in 2021 mit einer Beteiligung an einem Antrag noch einmal versucht, die Dinge zum Guten zu bringen. Klar muss aber sein, dass geltendes Recht über politischem Willen steht. Dieses Prinzip haben CSU, SPD, BBB, BuB und AfD im Bausenat fatalerweise umgekehrt.“
Der mutmaßliche Schwarzbau am Gackensteinweg hatte bereits vor ein paar Jahren die Gemüter erregt, als ein ähnlicher Ausbau eines Wohnhauses in der Gartenstadt deutlich rigoroser sanktioniert worden war. Dort wurde ein Rückbau durchgesetzt. Vorwürfe gegenüber Stadtrat und Stadtverwaltung lauteten damals, dass mit zweierlei Maß gemessen würde: bei den vermögenderen Bewohner:innen im Bergebiet deutlich toleranter als bei den weniger gut betuchten Bürger:innen in der Gartenstadt.
Wie es nun weitergeht? Der nächste Schritt ist eigentlich schon jetzt klar. Der Oberbürgermeister, der den Beschluss des Bausenats für rechtswidrig hält, kann und darf ihn nicht umsetzen, also eine Genehmigung nicht aussprechen. Er wird den Beschluss der Rechtsaufsicht vorlegen, also der Regierung in Bayreuth. Diese wird dann dieselbe Einschätzung, die sie ja schon einmal formuliert hat und die bereits vorliegt, noch einmal abgeben.
Und dann? Ja, daraufhin kann der Wochenendhaus-Eigentümer selbstverständlich gegen den abgelehnten Bauantrag klagen und sehen, ob er doch noch vor Gericht Recht bekommt. Grüne Prognose: Nein. Aber bis dahin bleibt die rechtswidrige Realität erst mal weiter bestehen.
Hintergrund und Vorgeschichte:
Unbekannt ist der Fall nicht, um den es ging, denn er sorgte schon für einige Schlagzeilen in der Bamberger Presse. Es handelt sich um ein Wochenendhaus am Gackensteinweg. Im Jahr 2014 wurde es verkauft, der neue Eigentümer wollte es ausbauen und darin wohnen. Bei der Bauberatung in der Stadtverwaltung informierte man ihn darüber, dass eine Wohnnutzung und ein Anbau nicht zulässig seien. Der Eigentümer ignorierte das. Er zog ein und baute an, sowohl 2016 also auch 2018, ohne Genehmigung.
Nach der daraufhin von der Verwaltung aussgesprochenen Beseitigungsanordnung zog der Eigentümer vor Gericht. Der Prozess im Jahr 2020 endete ohne Urteil, weil die Parteien sich auf einen Kompromiss einigten: Es sollte doch noch eine mögliche legale Lösung geprüft werden. Jedoch war das Ergebnis dieser Prüfung durch die Verwaltung negativ. Auch die Regierung von Oberfranken bestätigte die juristische Einschätzung: Der Anbau ist rechtswidrig, also das, was man umgangssprachlich einen Schwarzbau nennt. Dennoch stellte der Eigentümer jetzt – wieder Jahre später – einen Bauantrag auf Genehmigung des Anbaus, den er seit vielen Jahren bereits unzulässigerweise bewohnt. Nun wurde der Bauantrag also vom Bausenat genehmigt.
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