Grüne wollen klare Definitionen für die Kriterien „einsehbar“ und „denkmalverträglich“
Was genau heißt „einsehbar“, was genau heißt „denkmalverträglich“? Mit solchen konkreten Fragen werden sich demnächst sowohl Stadtverwaltung als auch Kommunalpolitk beschäftigen müssen. Denn laut Beschluss der bayerischen Staatsregierung sollen künftig Photovoltaikanlagen im Denkmalbereich generell erlaubt sein, wenn sie entweder „nicht einsehbar“ oder „denkmalverträglich“ sind.
„Aber freilich lassen diese eher schwammigen Begriffe wieder Raum für Konflike“, räumt Andreas Eichenseher ein. Der energiepolitische Sprecher von Grünes Bamberg, der den Beschluss aus München sehr begrüßt, möchte deshalb möglichst schnell eine fachliche und poltische Debatte, um zu einer einhelligen Definition zu kommen, die für alle gilt.
Bedeutet ‚einsehbar‘ von der Straße aus, oder vom nächstgelegenen höheren Aussichtspunkt, oder von weiter weg mit dem Fernglas, oder gar aus der Vogelperspektive? Und welche innovativen PV-Formen wie etwa Solardachziegel oder farbangepasste Module können als ‚denkmalgerecht‘ gelten? Denn: Denkmalgeschützte Dächer, die tatsächlich einsehbar sind, können laut Staatsregierung ebenfalls mit Solarmodulen bestückt werden – wenn diese eben ‚denkmalverträglich‘ sind.
„Wir müssen jetzt schnell solche Fragen klären und überzeugende neue Kriterien für Baugenehmigungen entwickeln“, sagt Eichenseher und stellt einen entsprechenden Antrag. „Es sollte endlich im Weltkulturerbe an geeigneten Stellen Photovoltaik möglich sein.“
Auch für die zum Rückbau verpflichtete PV-Anlage auf der rückwärtigen Dachseite des Eiscafé Lido, die vor kurzem für Schlagzeilen sorgte, kann sich der Grünen-Politiker eine Neueinschätzung vorstellen, „so dass sie ganz legal weiterhin Strom erzeugen kann.“
sys
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