Ende 2023 soll der Ausbau der Bahnstrecke durch Bamberg beginnen. Die Bürger*innenbeteiligung dazu läuft jetzt. Hier erklären wir, wie man Einwendungen form- und fristgerecht einreicht. Und wir machen Vorschläge für die zentralen Punkte.
Wer kann Einwendungen machen?
Im Rahmen des aktuell laufenden Anhörungsverfahrens kann jede*r einzelne Bürger*in, der*die von der Planung betroffen ist, eine Einwendung machen, die behandelt werden muss. Eltern vertreten dabei ihre Kinder.
Achtung: Die Stadt kann dabei nicht als Sachwalterin der Rechte von Bürger*innen eintreten. Rechte müssen die Betroffenen selbst wahrnehmen.
Die Betroffenheit ist schlüssig zu erläutern. Sie besteht klar bei Menschen, die an der Bahn wohnen oder Grundstücke haben. Aber auch darüber hinaus kann sich eine Betroffenheit ergeben, z.B. bei täglichen Verkehrswegen, welche die Bahnlinie queren, bei Lärmbetroffenheit, bei Freizeitverhalten, bei anliegender Arbeitsstelle usw.
Wie schaut eine formgerechte Einwendung aus?
- Angabe der eigenen Adresse
- Angabe des Datums
- Die Einwendung muss adressiert werden an:
Per Post: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Per E-Mail: Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de - Angabe im Betreff: „Planfeststellung für das Vorhaben Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22) – 3. Planänderungsverfahren 2021“
- Erläuterung der eigenen Betroffenheit
- …… Vorbringen der Einwendungen und Forderungen (siehe auch grüne Mustereinwendungen mit Textbausteinen zum Download) ….
- Unterschrift (jede einwendende Person einzeln!)
Wie sind die Fristen für die Einwendungen?
Einwendungen können bis 14.4.2021 eingereicht werden.
Was passiert mit den Einwendungen?
Die Einwendungen werden durch die Regierung von Oberfranken an die Bahn zur Stellungnahme weitergereicht Die Stellungnahmen werden anschließend von der Regierung bewertet. Es gibt einen Erörterungstermin zur Klärung. Die Regierung erstellt einen Bericht über das Ergebnis und gibt diesen an das Eisenbahnbundesamt zur Entscheidung. Voraussichtlicher Abschluss des Planfeststellungsverfahrens Ende 2022, geplanter Baubeginn Ende 2023. (Quelle: Stadt Bamberg)
Damit auch die Stadt die Einwendungen ihrer Bürger*innen kennt und berücksichtigen kann, bitte diese auch zur Kenntnisnahme an das zuständige Baureferat schicken (Baureferat, Stabsstelle Bahnausbau, Claus Reinhardt, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg) oder mailen bahnausbau@stadt.bamberg.de
Einsichtnahme in die Planungsunterlagen
Möglich bis 31.3.2021
- Online: www.reg-ofr.de/pfa22
- Analog: Montag bis Donnerstag 9-17 Uhr und Freitag 9-14 Uhr, nur mit vorheriger Terminvereinbarung 0951/871125 oder 871603 oder bahnausbau@stadt.bamberg.de, Infektionsschutzbestimmungen sind zu beachten
- Zusatzangebot: Am 1. und 3. März 2021 stehen von 10 bis 18 Uhr Mitglieder des Projektteams der Bahn für persönliche Gespräch zur Verfügung, Best Western Hotel, Luitpoldstr. 7., 30 Minuten-Termine, Anmeldung 0160-97404110.
Mehr Infos:
https://www.stadt.bamberg.de/bahnausbau
und
https://www.knoten-bamberg.de/
Mustereinwendungen:
In den Dateien zum Download finden Sie Textbausteine, zu Ihrer freien Verwendung. Sie beinhalten konkrete Forderungen zur Ausgestaltung des Bahnausbaus in Bezug auf verschiedene Themen, die wir für wichtig halten, auch in Bezug auf die Beteiligungseinschränkungen wegen Corona.
(Davon ünberührt bleiben selbstverständlich Ihre ganz individuellen Betroffenheiten, die wir hier nicht vorformulieren können.)
!!! Achtung beim Thema Lärmschutz !!! Zum Lärmschutz werden Lärmschutzwände gebaut (sog. „aktiver Lärmschutz). Alle Haushalte, die davon nicht ausreichend geschützt sind, können Schallschutzfenster bekommen (sog. „passiver Lärmschutz“). Laut DB sind davon 3300 Haushalte betroffen, werden brieflich benachrichtigt und ihr Anspruch wird individuell geprüft. Wenn Sie sich für betroffen halten, machen Sie ihre Ansprüche geltend, unabhängig davon, ob Sie eine Benachrichtigung der Bahn erhalten!
!!! Achtung beim Thema Eigentum !!! Sie haben Anspruch auf ein Beweissicherungsverfahren, wenn Ihr Anwesen in der Zone der Erschütterungen liegt (in den Plänen der Bahn eingezeichnet) . Das Beweissicherungsverfahren erfolgt durch einen Gutachter, der den Zustand Ihres Gebäudes vor Baubeginn vor Ort erfasst. Nach Bauende können etwaige Schäden anhand dieses Beweissicherungsverfahrens festgestellt werden und entschädigt werden. Sie können im Rahmen der Beteiligung dieses Beweissicherungsverfahren fordern. Während der Bauzeit kann Ihr Eigentum auch nur vorübergehend beeinträchtigt sein, hier kann ebenfalls Anspruch auf Entschädigung bestehen, was Sie im Rahmen der Beteiligung anmelden können.
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